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Zertifikats-Fristen-Radar für Schweißbetriebe

Tragen Sie Ihre Nachweise mit Ausstellungsdatum ein und sehen Sie auf einen Blick, wann welche Frist endet und wann die nächste Überwachung ansteht. Jede Frist ist unten mit der DVS-Fundstelle belegt, aus der sie stammt.

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen und nichts gespeichert — sobald Sie die Seite schließen, sind die Eingaben weg. Maßgeblich bleibt immer das Datum auf Ihrem Nachweis: Trägt er eine kürzere Geltungsdauer, gilt diese.

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abgelaufen oder ≤ 30 Tage
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≤ 90 Tage
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mit Vorlauf
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ohne Ablaufdatum
Nachweis 1

Welche Nachweise das Radar kennt

Sieben Nachweisarten sind hinterlegt: das Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2/-3, das WPK-Zertifikat nach DIN EN 1090-1, die Bescheinigung für das Betonstahlschweißen, Herstellererklärung, Auftraggeberbestätigung und Zertifikat nach DIN EN 15085 sowie das DVS-Personenzertifikat.

Warum das WPK-Zertifikat kein Ablaufdatum bekommt

Für das WPK-Zertifikat nach DIN EN 1090-1 rechnet das Radar bewusst kein Ablaufdatum aus. Nach DVS 1711, Abschnitt 3.5.2, sind diese Zertifikate unbefristet gültig, solange sich die Bestimmungen der EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim Hersteller nicht wesentlich geändert haben. Ein gerechnetes Datum wäre an dieser Stelle schlicht falsch. Statt eines Countdowns zeigt das Tool deshalb die Ereignisse, die Sie der Zertifizierungsstelle melden müssen. Hat Ihre Zertifizierungsstelle das Zertifikat im Einzelfall befristet, gilt das Datum auf Ihrem Zertifikat.

Was das Radar nicht abdeckt

  • Schweißerprüfbescheinigungen und Bedienerprüfungen sind nicht enthalten. Ihre Verlängerung hängt nicht allein am Ausstellungsdatum, sondern an betrieblichen Bestätigungen — eine Frist allein aus dem Ausstellungsdatum wäre irreführend.
  • Qualifizierungen von Schweißverfahren (WPQR) sind nicht enthalten; sie laufen nicht nach einem festen Kalenderintervall ab.
  • Grenzwert- und Tabellenwerke aus den Normen gibt dieses Tool nicht aus. Es arbeitet mit Fristen und Intervallen, nicht mit Norm-Tabellen.

Das Radar ersetzt keine Prüfung durch Ihre Zertifizierungsstelle. Maßgeblich sind die Daten auf Ihren Nachweisen und die Festlegungen Ihrer Zertifizierungsstelle; die hier gezeigten Werte sind die in den DVS-Regelwerken genannten Höchstdauern.

Fachliche Updates zu Fristen und Nachweisen

Kostenlos, jederzeit abbestellbar

Ändert sich an den zugrunde liegenden DVS-Regelwerken etwas, das die hier gezeigten Fristen betrifft, schicken wir Ihnen eine kurze Notiz. Eine automatische Erinnerung an Ihre eigenen Ablaufdaten ist damit nicht verbunden — dieses Tool speichert Ihre Eingaben nicht, und wir kennen Ihre Fristen deshalb gar nicht.

Quellen: Woher jede Frist stammt

Alle im Radar verwendeten Fristen und Intervalle stammen aus den folgenden DVS-Regelwerken. Wir nennen zu jeder Zahl das Dokument, die Ausgabe und den Abschnitt, damit Sie im Original nachlesen können.

  1. Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 / -3

    DVS-Merkblatt 1704 (Ausgabe 04/2024), Abschnitt 4.3

    Geltungsdauer maximal 3 Jahre. Die Abstände der Betriebsprüfungen folgen nach der ersten Betriebsprüfung einer Kette, die sich nach der Ausführungsklasse richtet; werden wesentliche Abweichungen festgestellt, findet die nächste Betriebsprüfung nach einem Jahr statt.

  2. WPK-Zertifikat nach DIN EN 1090-1

    DVS-Merkblatt 1711 (Ausgabe 08/2016), Abschnitt 3.5.2

    Zertifikate über die Konformität der WPK sind unbefristet gültig, solange sich die Bestimmungen der EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim Hersteller nicht wesentlich geändert haben. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Zertifizierungsentscheidung. Nach Ermessen der Zertifizierungsstelle kann befristet werden.

  3. Bescheinigung Betonstahlschweißen

    DVS-Richtlinie 1708 (Ausgabe 09/2009), Abschnitt 6.4

    Maximale Geltungsdauer 3 Jahre. Die Bescheinigung wird vorzeitig ungültig, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt worden ist, nicht mehr gegeben sind.

  4. Herstellererklärung nach DIN EN 15085

    DVS-Richtlinie 1619-2 (Ausgabe 01/2025), Abschnitt 4.2

    Gültigkeit maximal 12 Monate; die Erneuerung erfolgt nach einer erneuten internen Betriebsprüfung.

  5. Auftraggeberbestätigung nach DIN EN 15085

    DVS-Richtlinie 1619-3 (Ausgabe 01/2025), Abschnitt 5.2

    Geltungsdauer maximal 12 Monate.

  6. Zertifikat nach DIN EN 15085

    DVS-Richtlinie 1619-4 (Ausgabe 04/2026), Abschnitte 5.2 und 5.3

    Geltungsdauer maximal 3 Jahre, gebunden an den Schweißbetrieb und seine Schweißaufsichtspersonen. Im Zeitraum der Gültigkeit überwacht die herstellerbezogene Zertifizierungsstelle jährlich; für fünf benannte Anlässe sind zusätzliche Überwachungen erforderlich.

  7. DVS-Personenzertifikat

    DVS-Richtlinie 1117 (Ausgabe 12/2023), Abschnitt 5 (keine Überwachung), Abschnitt 6 (Gültigkeit 3 Jahre), Abschnitt 7 (Rezertifizierung)

    Gültigkeit 3 Jahre. Eine übergangslose Re-Zertifizierung kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig 3 Monate vor Ablauf der Zertifizierung beim DVS-Prüfungsstandort eingereicht werden. Im Gültigkeitszeitraum erfolgt keine Überwachung durch die Zertifizierungsstelle.

Die Ampel-Schwellen (30 und 90 Tage) sind keine Norm-Vorgabe, sondern eine Anzeige-Konvention dieses Tools.

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