Das EN 1090-Überwachungsaudit: Ablauf, Prüfpunkte und Vorbereitung
Das wiederkehrende Überwachungsaudit entscheidet über den Fortbestand Ihrer EN 1090-Zertifizierung. Wer weiss, was geprüft wird, kann sich gezielt vorbereiten — und teure Nachaudits vermeiden.
1. Was ist das Überwachungsaudit und wann findet es statt?
Das Überwachungsaudit (auch: Surveillance Audit, Wiederholungsaudit) ist die wiederkehrende Prüfung Ihres WPK-Systems durch die notifizierte Stelle. Es ist Bestandteil des Konformitätsnachweisverfahrens System 2+ nach EN 1090-1 und zwingend für den Fortbestand der CE-Kennzeichnung. Die Abstände sind nicht pauschal jährlich: EN 1090-1 Tabelle B.3 staffelt sie (1-2-3-3 Jahre für EXC1/EXC2, 1-1-2-3-3 für EXC3/EXC4). Tritt im Betrieb einer der vier Fälle aus DIN EN 1090-1:2012-02 Anhang B.4.1 ein — etwa ein Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder die Einführung neuer Schweißprozesse und Basiswerkstoffe —, gilt die verlängerte Staffel der Tabelle B.3 nicht mehr (B.4.2).
Üblich ist eine Ankündigungsfrist von 2-4 Wochen. Manche Zertifizierungsstellen führen auch unangekündigte Audits durch — vor allem nach vorangegangenen Mängeln.
2. Welche Zertifizierungsstellen führen Überwachungsaudits durch?
3. Die 8 Hauptprüfpunkte des Überwachungsaudits
4. Die häufigsten Mangelbefunde
Basierend auf öffentlichen Informationen von Zertifizierungsstellen sind die häufigsten Mängel bei EN 1090-Überwachungsaudits:
- Abgelaufene ISO 9606-1 Schweisserzeugnisse (häufigster Befund)
- WPK-Handbuch nicht aktualisiert (z.B. nach Personalwechsel)
- WPS-Lücken: Eingesetzte Verfahren ohne gültige WPQR-Deckung
- Fehlende oder unvollständige Materialnachweise (EN 10204)
- ZfP-Dokumentation unvollständig oder nicht nachvollziehbar
- Ausrüstungskalibrierung überfällig
5. Nachaudit: Was passiert bei Mängeln?
Mängel werden nach Schweregrad kategorisiert. Minor-Mängel müssen innerhalb einer gesetzten Frist korrigiert und nachgewiesen werden. Bei Major-Mängeln (z.B. fehlende Schweissaufsicht) wird ein Nachaudit angesetzt. Im schlimmsten Fall — bei mehreren oder kritischen Mängeln — kann das Zertifikat ausgesetzt werden.
6. Checkliste: 4 Wochen vor dem Audit
4-Wochen-Vorbereitung
7. Wie lange gilt das EN-1090-Zertifikat?
Das Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle ist kein Dokument, das nach einer festen Frist von allein erlischt und danach neu beantragt wird. Es bleibt gültig, solange zwei Dinge zutreffen: Ihr WPK-System erfüllt weiterhin die Anforderungen, und die Überwachung durch die notifizierte Stelle läuft ohne Unterbrechung weiter. Die Abstände dieser Überwachungen hängen von der Ausführungsklasse ab — die Staffel dazu steht weiter oben auf dieser Seite.
Verstreicht ein Überwachungstermin oder bleiben Abweichungen aus dem letzten Audit offen, entscheidet allein die Zertifizierungsstelle über die Folgen. Üblich sind ein Nachaudit, eine Nachweisführung mit Frist und — wenn nichts nachkommt — das Ruhen oder die Rücknahme des Zertifikats. Was genau in welcher Reihenfolge passiert, steht im Zertifizierungsvertrag Ihrer Stelle; wir können es Ihnen weder zusagen noch abnehmen.
Eine Pflicht läuft dabei unabhängig vom Audit-Termin jedes Jahr: Beträgt der vorgesehene Abstand zwischen zwei Inspektionen zwei oder drei Jahre, hat der Hersteller nach DIN EN 1090-1:2012-02 Anhang B.4.3 jedes Jahr zu erklären, dass keiner der vier Fälle aus B.4.1 eingetreten ist: a) neue Produktionsanlagen oder Veränderungen an wesentlichen Produktionsanlagen, b) Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht, c) Einführung neuer Schweißprozesse, neuer Basiswerkstoffe und der damit verbundenen WPQR, d) neue wesentliche Produktionseinrichtungen. Tritt einer dieser Fälle ein, gilt die verlängerte Staffel der Tabelle B.3 nicht mehr (DIN EN 1090-1:2012-02, B.4.2).
Praktisch heißt das: Zwischen zwei Terminen läuft die Nachweispflicht ununterbrochen weiter. Schweißerprüfbescheinigungen müssen fristgerecht verlängert, Kalibrierungen fortgeschrieben, Schweißanweisungen bei neuen Verfahren oder Werkstoffen ergänzt und Materialnachweise weiterhin zugeordnet werden. Ein Zertifikat belegt den Stand zum Zeitpunkt der Überwachung — nicht den Zustand, den Ihr Betrieb heute hat.
Was in dieser Zeit konkret zu pflegen ist, beschreibt der Beitrag WPK zwischen zwei Überwachungsaudits.
8. Überwachungsaudit auf Englisch: die Begriffe im Bauvertrag
Sobald ein ausländischer Auftraggeber im Spiel ist, stehen dieselben Nachweise unter englischen Namen im Vertrag. Diese vier Begriffspaare decken den Großteil davon ab:
| Deutsch | Englisch |
|---|---|
| Überwachungsaudit | surveillance audit |
| werkseigene Produktionskontrolle | factory production control (FPC) |
| Leistungserklärung | declaration of performance (DoP) |
| Ausführungsklasse | execution class (EXC) |
Begegnen werden Ihnen die englischen Formen vor allem an drei Stellen: in Bestellungen und Rahmenverträgen internationaler Auftraggeber, auf Zertifikaten, die zweisprachig ausgestellt sind, und in den englischen Fassungen der Normen. FPC und EXC stehen dort meist ohne Erläuterung. DoP dagegen ist kein Begriff der EN 1090-1: DIN EN 1090-1:2012-02 spricht in Anhang ZA von der „Konformitätserklärung“, weil diese Fassung noch auf der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG beruht. Die Bezeichnung „Leistungserklärung / declaration of performance“ stammt aus der Bauprodukten-Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die die Richtlinie abgelöst hat — ausgestellt wird heute die DoP.
9. Wie AuditReady die Audit-Vorbereitung automatisiert
AuditReady hält das WPK-System ganzjährig aktuell — und generiert das vollständige Audit-Paket auf Knopfdruck. Statt wochenlanger manueller Vorbereitung: Ein Klick, druckfertiges Paket, bereit für TÜV, DNV, SLV oder Metall-Zert. Die Gap-Analyse zeigt kontinuierlich, wo Handlungsbedarf besteht — lange vor dem Audit.
Wie Vorbereitung, Erstinspektion und Überwachung zusammenhängen, zeigt der kostenlose EN 1090 Zertifizierungsfahrplan (PDF).