EN 1090-1 WPK und Konformitätsnachweis
Was DIN EN 1090-1 vom Hersteller tragender Bauteile verlangt: die Erstprüfung, die werkseigene Produktionskontrolle und die Zertifizierung des WPK-Systems — aus Sicht des Betriebs.
1. Fassung und Anwendungsbereich
Grundlage dieser Seite ist DIN EN 1090-1:2012-02, die deutsche Fassung von EN 1090-1:2009+A1:2011 — „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken — Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“. Nach Abschnitt 1 legt die Norm Anforderungen an den Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, Aluminiumbauteilen und Bausätzen fest, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. Der Nachweis umfasst die Herstellungsmerkmale und, sofern erforderlich, die Tragfähigkeitsmerkmale; er gilt für serienmäßig und nicht serienmäßig hergestellte Bauteile. Ausgenommen sind Bauteile für abgehängte Decken sowie Schienen und Schwellen von Eisenbahnsystemen.
Diese Seite behandelt nur den Konformitätsnachweis und die WPK. Was die EN-1090-Reihe insgesamt regelt — die einzelnen Teile, die Ausführungsklassen und den Weg zum Zertifikat im Überblick — erklärt StahlNorm im Beitrag Was ist EN 1090? Die Normenreihe im Überblick.
2. Zwei Nachweiswege: Erstprüfung und WPK
Nach Abschnitt 6.1 ist die Übereinstimmung eines Bauteils oder Bausatzes mit der Norm und mit den festgelegten Werten (einschließlich Klassen) auf zwei Wegen nachzuweisen:
- durch die Erstprüfung (Abschnitt 6.2) und
- durch die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers, die die laufende Überwachung des Produkts und die stichprobenweise Überprüfung nach einem vorgegebenen Plan einschließt (Abschnitt 6.3).
Für die Überprüfungen dürfen Bauteile zu Familien zusammengefasst werden, wenn ihre wesentlichen Eigenschaften gleich sind. Eine Familie geschweißter Stahlbauteile darf durch Grundwerkstoff und Schweißverfahren charakterisiert werden; nicht geschweißte Bauteile derselben Ausführungsklasse dürfen als eine Familie gelten.
3. Die Erstprüfung nach Abschnitt 6.2
Zweck der Erstprüfung ist nach Abschnitt 6.2.1 nachzuweisen, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, tragende Bauteile und Bausätze nach der Norm liefern zu können. Sie besteht aus zwei Aufgaben: der Basisberechnung (ITC), wenn der Hersteller Tragfähigkeitsmerkmale erklären muss, und der Erstprüfung im engeren Sinn (ITT), die Fertigung und Fertigungseinrichtungen beurteilt.
Durchzuführen ist die Erstprüfung
- bei Aufnahme der Produktion eines neuen Bauteils oder bei neuen Konstruktionsmaterialien, sofern es kein Produkt derselben Familie ist,
- bei einem neuen oder geänderten Fertigungsverfahren, das eine der zu bewertenden Eigenschaften beeinflussen könnte, und
- bei Umstellung der Produktion auf eine höhere Ausführungsklasse.
Die Ergebnisse der Erstbewertungen sind nach Abschnitt 6.2.8 aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre vom Hersteller aufzubewahren.
4. Die werkseigene Produktionskontrolle nach Abschnitt 6.3
Kern des Abschnitts ist 6.3.1: Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten. Es umfasst schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen und die daraus folgenden Maßnahmen für Konstruktionsmaterialien, Betriebsausrüstung, Produktionsprozess und hergestellte Bauteile. Die Ergebnisse der festgelegten Überprüfungen sind zu dokumentieren; die Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Kontrollwerte sind zu dokumentieren und für die in der WPK-Systembeschreibung angegebene Dauer aufzubewahren.
Die Unterabschnitte benennen, was das System im Einzelnen abdecken muss:
- 6.3.2 Personal: Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Zusammenspiel des konformitätsrelevanten Personals; Qualifikation und Weiterbildung in Bezug auf die Bauteile und die Ausführungsklassen.
- 6.3.3 Einrichtung: Kalibrierung und regelmäßige Überprüfung der Prüfeinrichtungen, Überprüfung und Wartung der Produktionsausrüstung nach schriftlichen Verfahren, mit Aufzeichnungen.
- 6.3.4 Bemessung: sofern der Hersteller selbst bemisst, Verfahren zur Prüfung der Berechnungen und zur Überprüfung der Verantwortlichen.
- 6.3.5 Konstruktionsmaterialien: ein Überwachungssystem für die Übereinstimmung mit den Spezifikationen, einschließlich der Rückverfolgung ihrer Verwendung im Bauteil.
- 6.3.6 Bauteilspezifikation: Steuerung der Herstellung über eine Bauteilspezifikation mit Angabe der Ausführungsklasse sowie ein schriftlicher Überwachungs- und Prüfplan.
- 6.3.7 Produktbewertung: Verfahren, mit denen die erklärten Werte und Klassen eingehalten werden; Umfang nach Tabelle 2.
- 6.3.8 Nichtkonforme Produkte: schriftliche Festlegungen zum Umgang mit nichtkonformen Produkten und deren Dokumentation.
Wie sich diese Elemente als Dokument gliedern lassen, zeigt der Beitrag WPK-Handbuch: Aufbau und Inhalt; was sich davon mit der Ausführungsklasse ändert, steht unter WPK je Ausführungsklasse.
5. Zertifizierung des WPK-Systems (System 2+)
Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile unterliegen nach Tabelle ZA.2 dem System 2+ der Konformitätsbescheinigung. Es schließt die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine zugelassene Stelle ein — auf Grundlage einer Erstinspektion des Werkes und der WPK sowie der laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK. Die Aufgabenteilung nach Tabelle ZA.3:
- Hersteller: Erstprüfung (6.2), werkseigene Produktionskontrolle (6.3) sowie Probenahme, Prüfung und Überprüfung im Werk nach Tabelle 2.
- Zertifizierungsstelle: Erstinspektion des Werkes und der WPK sowie laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK, jeweils nach 6.3 und Anhang B.
Bei der Erstinspektion prüft die Stelle nach Tabelle B.1 unter anderem die Ressourcen für die Produktion, das interne Kontrollsystem einschließlich des Vorgehens bei Nichtkonformität, die Stellenbeschreibungen und — für Schweißarbeiten — Einrichtungen und Personal des Schweißbetriebs. Das Schweißzertifikat sollte danach Geltungsbereich und anzuwendende Normen, Ausführungsklasse(n), Schweißprozesse, Basiswerkstoffe und die verantwortliche Schweißaufsicht nach EN ISO 14731 angeben. Nach jeder Inspektion erhält die für die WPK benannte Person nach Anhang B.5 einen Berichtsentwurf, zu dem der Hersteller Stellung nehmen kann.
Was System 2+ im Betrieb konkret verlangt — als Checkliste
Was die notifizierte Stelle im System 2+ prüft, steht verteilt in EN 1090-1 und EN 1090-2. Für die Ausführungsklasse EXC2 führt diese Checkliste die Punkte in zehn Blöcken zusammen — von der werkseigenen Produktionskontrolle über WPS/WPQR und ZfP bis zum Überwachungsrhythmus nach Tabelle B.3, je Prüfzeile mit dem maßgeblichen Normbereich.
6. Überwachungsabstände und Aufbewahrung
Ablauf und Vorbereitung der wiederkehrenden Prüfung: EN 1090-Überwachungsaudit — Ablauf und Vorbereitung. Alles zur Rolle der Schweißaufsicht: Schweißkoordinator nach ISO 14731. Einen Überblick über Zertifikat, Zertifizierungsstellen und zertifizierte Betriebe gibt der Beitrag DIN EN 1090-Zertifizierung. Was nach dem Zertifikat für Leistungserklärung und Kennzeichnung der Bauteile folgt, beschreibt StahlNorm im Beitrag CE-Kennzeichnung im Metallbau.
7. Häufige Fragen zur DIN EN 1090-1
Was ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)?
Nach DIN EN 1090-1:2012-02, Abschnitt 6.3.1 muss der Hersteller ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen. Es umfasst schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sowie die daraus folgenden Maßnahmen für Konstruktionsmaterialien, Betriebsausrüstung, Produktionsprozess und hergestellte Bauteile.
Muss die WPK nach ISO 9001 aufgebaut sein?
Nein. Abschnitt 6.3.1 sagt, dass ein WPK-System, das den Anforderungen von EN ISO 9001 entspricht und an die Anforderungen der EN 1090-1 angepasst wurde, als ausreichend gilt. Die Anmerkung dazu stellt klar, dass ein Qualitätssicherungssystem nicht unbedingt EN ISO 9001 entsprechen muss, um die WPK-Anforderungen der Norm zu erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Erstprüfung, Erstinspektion und laufender Überwachung?
Die Erstprüfung nach Abschnitt 6.2 ist Aufgabe des Herstellers: Sie weist nach, dass er die Voraussetzungen hat, tragende Bauteile nach der Norm zu liefern. Die Erstinspektion des Werkes und der WPK sowie die laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK sind nach Tabelle ZA.3 Aufgaben der Zertifizierungsstelle; Einzelheiten regeln Anhang B, Tabellen B.1 und B.2.
Wie oft wird das WPK-System überwacht?
Die erste Inspektion der laufenden Überwachung findet nach Anhang B.4.1 ein Jahr nach der Erstinspektion statt. Die Abstände aus Tabelle B.3 zählen ab der Erstinspektion und schließen dieses erste Jahr ein: für EXC1 und EXC2 1-2-3-3 Jahre, für EXC3 und EXC4 1-1-2-3-3 Jahre. Die Verringerung der Häufigkeit setzt nach B.4.1 voraus, dass keine wesentlichen Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und keiner der Fälle a) bis d) eintritt, etwa ein Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder neue Schweißprozesse. Bei Abständen von zwei oder drei Jahren erklärt der Hersteller nach B.4.3 jedes Jahr, dass keiner dieser Fälle eingetreten ist.
Wo steht das genau? Fundstellen in der DIN EN 1090-1
In der Fassung DIN EN 1090-1:2012-02 (EN 1090-1:2009+A1:2011) nennt Abschnitt 6.1 die beiden Nachweiswege, Abschnitt 6.2 regelt die Erstprüfung und Abschnitt 6.3 die werkseigene Produktionskontrolle mit 6.3.1 Allgemeines, 6.3.2 Personal, 6.3.3 Einrichtung, 6.3.4 Bemessung, 6.3.5 Konstruktionsmaterialien, 6.3.6 Bauteilspezifikation, 6.3.7 Produktbewertung und 6.3.8 nichtkonforme Produkte. Die Beurteilung der WPK steht im normativen Anhang B, das System der Konformitätsbescheinigung und die Zuordnung der Aufgaben in Anhang ZA.2.
8. Wie AuditReady bei DIN EN 1090-1 unterstützt
AuditReady bildet alle Pflichtinhalte des EN 1090-1-WPK-Systems digital ab. Das WPK-Cockpit zeigt auf einen Blick, welche Anforderungen erfüllt sind — und wo Handlungsbedarf besteht. Der Compliance-Score gibt den Erfüllungsgrad in Prozent an.