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DIN EN 1090-1 erklärt: WPK, CE-Kennzeichnung und Anforderungen

DIN EN 1090-1 ist die Grundlage für alle EN 1090-zertifizierten Metallbau-Betriebe in Deutschland. Dieser Leitfaden erklärt die Norm praxisnah — ohne Normsprache.

1. Was regelt DIN EN 1090-1?

DIN EN 1090-1 ist die harmonisierte europäische Norm für die "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken — Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für Tragwerksteile." Sie regelt, wie Hersteller von tragenden Stahlbauteilen nachweisen müssen, dass ihre Produkte den grundlegenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) entsprechen.

Kurz gesagt: EN 1090-1 definiert den Rahmen für die CE-Kennzeichnung tragender Metallbauteile. Wer tragende Stahlbauteile für den europäischen Markt herstellt und CE-kennzeichnen möchte, muss EN 1090-1 einhalten.

2. Wer ist betroffen? (Anwendungsbereich)

EN 1090-1 gilt für Hersteller von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, die als Tragwerksteile in Bauwerken verwendet werden. Typische betroffene Betriebe:

  • Schlossereien und Metallbau-Betriebe mit Tragwerksaufgaben
  • Stahlbau-Unternehmen (Hallenkonstruktionen, Brücken, Masten)
  • Treppenbauer und Geländerhersteller (sofern tragend)
  • Fassadenbauer mit Aluminiumkonstruktionen (EN 1090-3)
  • Subunternehmer im Stahlbau

3. Das WPK-System: Herzstück der EN 1090-1

Das Herzstück von EN 1090-1 ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Das WPK-System ist ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem, das intern im Betrieb eingerichtet und kontinuierlich aufrechterhalten wird.

Das WPK-System umfasst nach EN 1090-1 Abschnitt 6 mindestens:

  • Dokumentation der Fertigungsverfahren (WPS nach ISO 15609-1)
  • Personalqualifikationsnachweise (Schweisskoordinator, Schweisser)
  • Prüfplanung und Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP)
  • Ausrüstungs- und Instandhaltungsnachweise
  • Eingangskontrolle von Materialien und Halbzeugen
  • Behandlung nicht konformer Produkte

4. Erstprüfung und Erstbemusterung nach EN 1090-1

Vor der ersten CE-Kennzeichnung muss der Hersteller eine Erstprüfung (ITT — Initial Type Testing) durchführen. Bei Tragwerksteilen aus Stahl oder Aluminium beinhaltet dies die Erstellung und Validierung der WPS (Schweissverfahrensprüfung nach ISO 15614-1 oder gleichwertig).

5. CE-Kennzeichnung: Was muss auf dem Schild stehen?

Das CE-Kennzeichen auf Tragwerksteilen nach EN 1090-1 muss mindestens enthalten:

  • CE-Symbol + Kennnummer der notifizierten Stelle
  • Name und eingetragene Adresse des Herstellers
  • Jahr der Anbringung
  • Nummer der Leistungserklärung (DoP)
  • Ausführungsklasse (EXC1, EXC2, EXC3 oder EXC4)
  • Bezugsnorm: EN 1090-1

6. Das Konformitätsnachweisverfahren (System 2+)

Für Tragwerksteile aus Stahl gilt das Konformitätsnachweisverfahren System 2+. Das bedeutet:

  • Der Hersteller führt die ITT (Erstprüfung) selbst durch
  • Eine notifizierte Stelle (z.B. TÜV, DNV, Metall-Zert) zertifiziert das WPK-System
  • Jährliche Überwachungsaudits durch die notifizierte Stelle

7. Wichtige Fristen und Zertifizierungsintervalle

Überwachungsaudit-Frequenz
Jährlich (min. 1x pro Jahr)
Schweisserzeugnisse (ISO 9606-1)
Gültig 2 Jahre (Verlängerung möglich)
WPK-Handbuch-Revision
Bei Änderungen, min. jährliche Prüfung
Zertifikat-Gültigkeit
Unbegrenzt bei erfolgreichen Audits

8. Wie AuditReady bei DIN EN 1090-1 unterstützt

AuditReady bildet alle Pflichtinhalte des EN 1090-1-WPK-Systems digital ab. Das WPK-Cockpit zeigt auf einen Blick, welche Anforderungen erfüllt sind — und wo Handlungsbedarf besteht. Der Compliance-Score gibt den Erfüllungsgrad in Prozent an.