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Grundlagen 8 Minuten Lesezeit

WPK je Ausführungsklasse

Was die werkseigene Produktionskontrolle je Ausführungsklasse abdecken muss — Klasse für Klasse nach DIN EN 1090-1:2012-02 und EN 1090-2:2018.

1. Fassungen und Gegenstand dieser Seite

Grundlage sind DIN EN 1090-1:2012-02, die deutsche Fassung von EN 1090-1:2009+A1:2011, für den Konformitätsnachweis und die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sowie EN 1090-2:2018 für die technischen Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken. EN 1090-2 unterscheidet nach Abschnitt 4.1.2 vier Ausführungsklassen, EXC1 bis EXC4: Die Anforderungen werden von EXC1 bis EXC3 strenger, EXC4 umfasst die Anforderungen von EXC3 und zusätzliche projektspezifische Anforderungen. Welche Klasse gilt, legt die Ausführungsspezifikation fest; die Liste der Anforderungen je Klasse führt die Norm in Anhang A.3.

2. Wo EN 1090-1 die Ausführungsklasse in der WPK verankert

Die Ausführungsklasse steht in DIN EN 1090-1 nicht neben der WPK, sondern an mehreren Stellen in ihr:

  • 6.3.6 Bauteilspezifikation: Die Herstellung wird über eine Bauteilspezifikation gesteuert, in der die geltende Ausführungsklasse angegeben sein muss, zusammen mit einem Überwachungs- und Prüfplan.
  • Abschnitt 7: Für jedes Bauteil muss die Ausführungsklasse festgelegt sein.
  • 6.3.2 Personal: Qualifikation und Weiterbildung des Personals beziehen sich auf die Bauteile und die Ausführungsklassen.
  • 6.3.5 Konstruktionsmaterialien: Die Rückverfolgbarkeit richtet sich nach EN 1090-2 bzw. EN 1090-3; nach der Anmerkung hängt sie von der Ausführungsklasse ab.
  • 6.2.1 Nr. 3 Erstprüfung: Die Umstellung der Produktion auf eine höhere Ausführungsklasse ist ein Anlass für die Erstprüfung.
  • Tabelle B.1 Zertifikat: Das Schweißzertifikat sollte unter anderem die Ausführungsklasse(n) angeben.
  • Tabelle B.3 Überwachung: Die Abstände der laufenden Überwachung sind nach Ausführungsklassen gestaffelt.

Welche Klasse ein Bauteil bekommt und nach welchen Kriterien sie gewählt wird — EN 1090-2 verweist dafür auf EN 1993-1-1, Anhang C —, erklärt StahlNorm im Beitrag EN 1090-2: Ausführungsklassen und ihre Auswahl. Diese Seite setzt bei der festgelegten Klasse an und zeigt, was daraus für die WPK folgt.

EXC1 bis EXC4 unterscheiden sich unter anderem in diesen sechs WPK-Anforderungen
Kurzfassung der Abschnitte 3 bis 6 des Beitrags „WPK je Ausführungsklasse“ — Bedingungen, Fußnoten und Ausnahmen stehen dort im vollen Wortlaut.
AnforderungEXC1EXC2EXC3EXC4
Qualitätsanforderungen an das SchweißenEN 1090-2, 7.1EN ISO 3834-4EN ISO 3834-3EN ISO 3834-2EN ISO 3834-2
SchweißaufsichtEN 1090-2, 7.4.3 und Tabelle 14ausreichende Aufsicht
nach EN ISO 3834-4
EN ISO 14731, Stufe B, S oder C je nach Sorte und DickeEN ISO 14731, Stufe S oder C je nach Sorte und DickeEN ISO 14731,
Stufe C
VerfahrensqualifizierungEN 1090-2, Tabelle 12keine Spalte in Tab. 12; Arbeitsanweisungen, wenn die Ausführungs­spezifikation sie verlangtalle Wege
aus Tabelle 12
ohne EN ISO 15611/15610; EN ISO 15612 nur, wenn die Ausführungs­spezifikation es erlaubtwie EXC3
RückverfolgbarkeitEN 1090-2, 5.2 · EN 1090-1, 6.3.5Überwachungssystem
der WPK (6.3.5)
Kennzeichnung gemeinsam
umlaufender Sorten
alle Stufen, chargen­bezogen zulässig; Kennzeichnung wie EXC2wie EXC3
Ergänzende ZfPEN 1090-2, 12.4.2.3 und Tabelle 240 % — Ausnahme
nach Fußnote b
Umfang der
EXC2-Spalte
Umfang der
EXC3-Spalte
je Naht festgelegt,
mind. Anteil EXC3
ÜberwachungsabständeEN 1090-1, Tabelle B.31-2-3-3 Jahre1-2-3-3 Jahre1-1-2-3-3 Jahre1-1-2-3-3 Jahre
QuelleEN 1090-2:2018, Abschnitte 5.2, 7.1, 7.4.3, 12.4.2.3, Tabellen 12, 14 und 24 · DIN EN 1090-1:2012-02, Abschnitt 6.3.5 und Tabelle B.3
EN 1090-1/-2

3. EXC1

  • Konformitätsnachweis: Auch für EXC1 gilt System 2+. DIN EN 1090-1 erfasst nach Abschnitt 1 tragende Bauteile, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, und Tabelle ZA.2 ordnet sie für alle Bauwerke dem System 2+ zu, ohne eine Klasse zu nennen („—“).
  • Qualitätsanforderungen an das Schweißen: EN ISO 3834-4 (EN 1090-2, Abschnitt 7.1).
  • Aufsicht: Nach Abschnitt 7.4.3 ist während der Schweißarbeiten eine ausreichende Aufsicht nach EN ISO 3834-4 sicherzustellen. Eine Schweißkoordination nach EN ISO 14731 mit Kenntnisstufe nach Tabelle 14 verlangt der Abschnitt erst ab EXC2.
  • Verfahrensqualifizierung: Tabelle 12 führt die Qualifizierungswege für EXC2 sowie für EXC3 und EXC4; eine Spalte für EXC1 enthält sie nicht. Nach Abschnitt 7.4.1.1 kann die Ausführungsspezifikation für EXC1 Arbeitsanweisungen verlangen, die Schweißprozess, Schweißzusätze und Schweißparameter festlegen.
  • Schweißer und Bediener: Schweißer nach EN ISO 9606-1, Bediener nach EN ISO 14732; die Nachweise sind verfügbar zu halten (Abschnitt 7.4.2.1).
  • Rückverfolgbarkeit: Abschnitt 5.2 verlangt die Rückverfolgbarkeit über alle Stufen erst für EXC3 und EXC4, die Kennzeichnung je Erzeugnis mit Sorte und Güte erst ab EXC2 — in EXC2 bis EXC4 jeweils nur, wenn unterschiedliche Sorten oder Güten gemeinsam umlaufen. Die WPK braucht nach DIN EN 1090-1, Abschnitt 6.3.5 dennoch ein Überwachungssystem für die Konstruktionsmaterialien einschließlich der Rückverfolgung ihrer Verwendung im Bauteil.
  • Prüfung der Schweißnähte: 100 % Sichtprüfung. Der Umfang der ergänzenden ZfP richtet sich nach Abschnitt 12.4.2.3 auch für EXC1 nach Tabelle 24: Die EXC1-Spalte nennt 0 % — mit einer Ausnahme nach Fußnote b: Quer-Stumpfnähte und teilweise durchgeschweißte Nähte in Stumpf- und Kreuzstößen aus Stahl ab S420 sind zu 10 % zu prüfen.
  • Überwachungsabstand: 1-2-3-3 Jahre nach Tabelle B.3; die erste Überwachung ein Jahr nach der Erstinspektion (Anhang B.4.1).

4. EXC2

  • Qualitätsanforderungen an das Schweißen: EN ISO 3834-3 (Abschnitt 7.1).
  • Schweißkoordination: nach EN ISO 14731 (Abschnitt 7.4.3). Die Kenntnisstufe für unlegierte Baustähle ergibt sich aus Tabelle 14, also aus Stahlsorte und Dicke: bei S235 bis S355 B für t ≤ 25 mm, S für 25 < t ≤ 50 mm und C für t > 50 mm, wobei für Sorten bis S275 dort S genügt (Fußnote c); bei S420 bis S700 S, C und C in denselben Dickenbereichen, wobei im mittleren Bereich für die Lieferzustände N, NL, M und ML S genügt (Fußnote d). Für Stützenfußplatten und Stirnplatten reichen die beiden unteren Dickenbereiche nach den Fußnoten a und b bis 50 mm bzw. 75 mm. Für nichtrostende Stähle gilt Tabelle 15.
  • Verfahrensqualifizierung: alle in Tabelle 12 genannten Qualifizierungswege; Verfahrensprüfungen nach EN ISO 15614-1:2017 auf Level 2 (Fußnote a).
  • Schweißer und Bediener: Schweißer nach EN ISO 9606-1, Bediener nach EN ISO 14732, Nachweise verfügbar (Abschnitt 7.4.2.1).
  • Rückverfolgbarkeit: Laufen unterschiedliche Sorten oder Güten gemeinsam um, ist jedes Erzeugnis mit Sorte und Güte zu kennzeichnen; ungekennzeichnete Erzeugnisse sind dann als nichtkonform zu behandeln (Abschnitt 5.2).
  • Prüfung der Schweißnähte: 100 % Sichtprüfung, ergänzende ZfP im Umfang der EXC2-Spalte von Tabelle 24 (Abschnitt 12.4.2.3); ZfP-Personal außer für die Sichtprüfung nach EN ISO 9712 (Abschnitt 12.4.1).
  • Überwachungsabstand: 1-2-3-3 Jahre nach Tabelle B.3.
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EXC2-Anforderungen als Checkliste zum Abhaken

Die oben genannten EXC2-Punkte stehen in der Praxis nie allein: Dazu kommen Werkstoffzeugnisse, Toleranzen, Fertigungsakte und der Überwachungsrhythmus. Die Checkliste führt sie in zehn Blöcken zusammen — je Prüfzeile der maßgebliche Normbereich aus EN 1090-1 und EN 1090-2.

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EXC2-Anforderungen nach EN 1090-2 — Pflichten-Checkliste — als PDF-Datei

EN 1090-1EN 1090-2EXC2PDF
  • 56 Prüfzeilen in zehn Blöcken — WPK, CE/DoP, WPQR/WPS, Schweißerqualifikation, Schweißaufsicht, Werkstoffe, ZfP, Toleranzen, Fertigungsdokumentation, Überwachungsaudit
  • Schweißaufsicht nach EN 1090-2 Tabelle 14 als Matrix: Wissensniveau B/S/C ergibt sich aus Dicke und Stahlsorte, nicht aus der Ausführungsklasse allein
  • ZfP-Umfang für EXC2 nach EN 1090-2 Tabelle 24 und die Mindest-Haltezeiten aus Tabelle 23 zum Nachschlagen
  • Überwachungsrhythmus 1-2-3-3 Jahre nach EN 1090-1 Tabelle B.3 — die Überwachung ist nicht pauschal jährlich

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5. EXC3

  • Qualitätsanforderungen an das Schweißen: EN ISO 3834-2 (Abschnitt 7.1).
  • Schweißkoordination: nach EN ISO 14731 (Abschnitt 7.4.3); Kenntnisstufe nach Tabelle 14 bei S235 bis S355 S für t ≤ 25 mm und C darüber, bei S420 bis S700 durchgängig C.
  • Verfahrensqualifizierung: nach Tabelle 12 sind EN ISO 15611 (vorliegende schweißtechnische Erfahrung) und EN ISO 15610 (geprüfte Schweißzusätze) nicht zulässig, EN ISO 15612 (Standard-Schweißverfahren) nur, wenn die Ausführungsspezifikation es erlaubt; Verfahrensprüfungen nach EN ISO 15614-1:2017 auf Level 2.
  • Schweißer und Bediener: Schweißer nach EN ISO 9606-1, Bediener nach EN ISO 14732, Nachweise verfügbar (Abschnitt 7.4.2.1).
  • Rückverfolgbarkeit: Die Konstruktionsprodukte müssen in allen Stufen vom Wareneingang bis zur Übergabe nach dem Einbau rückverfolgbar sein; die Nachweise dürfen chargenbezogen geführt werden, sofern keine Rückverfolgbarkeit je Einzelprodukt festgelegt ist. Für gemeinsam umlaufende Sorten oder Güten gilt die Kennzeichnungspflicht wie in EXC2 (Abschnitt 5.2).
  • Prüfung der Schweißnähte: 100 % Sichtprüfung, ergänzende ZfP im Umfang der EXC3-Spalte von Tabelle 24 (Abschnitt 12.4.2.3); ZfP-Personal nach EN ISO 9712 (Abschnitt 12.4.1).
  • Überwachungsabstand: 1-1-2-3-3 Jahre nach Tabelle B.3.

6. EXC4

EXC4 umfasst nach EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 die Anforderungen von EXC3 und zusätzliche projektspezifische Anforderungen. Für die WPK heißt das:

  • Qualitätsanforderungen an das Schweißen: EN ISO 3834-2 (Abschnitt 7.1).
  • Schweißkoordination: nach EN ISO 14731 (Abschnitt 7.4.3); Tabelle 14 verlangt für EXC4 unabhängig von Stahlsorte und Dicke die Kenntnisstufe C.
  • Verfahrensqualifizierung: wie EXC3 — Tabelle 12 führt EXC3 und EXC4 in einer gemeinsamen Spalte.
  • Schweißer und Bediener: Schweißer nach EN ISO 9606-1, Bediener nach EN ISO 14732, Nachweise verfügbar (Abschnitt 7.4.2.1).
  • Rückverfolgbarkeit: wie EXC3, in allen Stufen und mit Kennzeichnung gemeinsam umlaufender Sorten oder Güten (Abschnitt 5.2).
  • Prüfung der Schweißnähte: 100 % Sichtprüfung; der Umfang der ergänzenden ZfP ist nach Abschnitt 12.4.2.3 je identifizierter Naht festzulegen und beträgt nach Tabelle 24, Fußnote a mindestens den Anteil von EXC3.
  • Überwachungsabstand: 1-1-2-3-3 Jahre nach Tabelle B.3.

7. Wechsel auf eine höhere Ausführungsklasse

Stellt ein Betrieb seine Produktion auf eine höhere Ausführungsklasse um, ist nach DIN EN 1090-1, Abschnitt 6.2.1 Nr. 3 die Erstprüfung durchzuführen. Das Schweißzertifikat sollte nach Tabelle B.1 die Ausführungsklasse(n) angeben, auf die es sich bezieht. Was sich mit der neuen Klasse in der WPK ändert — unter anderem Teil von EN ISO 3834, Kenntnisstufe der Schweißkoordination, zulässige Qualifizierungswege, Rückverfolgbarkeit, ZfP-Umfang und Überwachungsabstand —, zeigen die Abschnitte 3 bis 6 dieser Seite.

Bringt der Wechsel neue Schweißprozesse, neue Basiswerkstoffe und damit verbundene WPQR mit sich oder wechselt die verantwortliche Schweißaufsicht, ist das einer der Fälle aus Anhang B.4.1 a) bis d); die Abstände nach Tabelle B.3 gelten nach B.4.2 nur, sofern keiner dieser Fälle eintritt.

8. Häufige Fragen

Braucht ein Betrieb mit EXC1 ein WPK-Zertifikat?

Ja, wenn er tragende Bauteile als Bauprodukte nach DIN EN 1090-1 in Verkehr bringt. Die Norm gilt nach Abschnitt 1 für solche Bauteile, und Tabelle ZA.2 ordnet tragende Stahl- und Aluminiumbauteile für alle Bauwerke dem System 2+ zu, das die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine zugelassene Stelle einschließt; eine Klasse nennt die Tabelle dort nicht („—“). Tabelle B.3 nennt für EXC1 wie für EXC2 Überwachungsabstände von 1-2-3-3 Jahren.

Was heißt Execution Class?

EXC steht für „execution class“, die Bezeichnung in der englischen Fassung von EN 1090-2; DIN EN 1090-1 spricht von Ausführungsklasse. EN 1090-2:2018 unterscheidet nach Abschnitt 4.1.2 vier Klassen, EXC1 bis EXC4: Die Anforderungen werden von EXC1 bis EXC3 strenger, EXC4 umfasst die Anforderungen von EXC3 und zusätzliche projektspezifische Anforderungen.

Wie oft wird die WPK je Klasse überwacht?

Die erste Inspektion der laufenden Überwachung findet nach DIN EN 1090-1, Anhang B.4.1 ein Jahr nach der Erstinspektion statt. Die Abstände aus Tabelle B.3 zählen ab der Erstinspektion und schließen dieses erste Jahr ein: für EXC1 und EXC2 1-2-3-3 Jahre, für EXC3 und EXC4 1-1-2-3-3 Jahre. Die Verringerung der Häufigkeit setzt nach B.4.1 voraus, dass keine wesentlichen Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und keiner der Fälle a) bis d) eintritt, etwa neue Produktionsanlagen, ein Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder neue Schweißprozesse.

Was ändert sich beim Wechsel auf eine höhere Klasse?

Die Umstellung der Produktion auf eine höhere Ausführungsklasse ist nach DIN EN 1090-1, Abschnitt 6.2.1 einer der drei Anlässe, zu denen die Erstprüfung durchzuführen ist. Das Schweißzertifikat sollte nach Tabelle B.1 die Ausführungsklasse(n) angeben. Mit der Klasse wechseln außerdem die Anforderungen aus EN 1090-2, etwa der anzuwendende Teil von EN ISO 3834 nach Abschnitt 7.1 und die Kenntnisstufe der Schweißkoordination nach den Tabellen 14 und 15.

9. Wie AuditReady je nach Ausführungsklasse unterstützt

Beim Einrichten von AuditReady wählen Sie Ihre Ausführungsklasse. Das System passt automatisch an: Gap-Analyse prüft EXC2 oder EXC3-Anforderungen, NDT-Planungsvorgaben werden entsprechend angezeigt, und der Compliance-Score bewertet nach den class-spezifischen Pflichten.