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Grundlagen 8 Minuten Lesezeit

DIN EN 1090-Zertifizierung: Ablauf, Voraussetzungen und Nachweise

Wer tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium in Verkehr bringt, braucht ein zertifiziertes WPK-System. Dieser Leitfaden zeigt, was dafür im Betrieb vorhanden sein muss und in welcher Reihenfolge der Weg dorthin verläuft.

1. Zertifiziert wird der Betrieb, nicht das Bauteil

Der häufigste Irrtum am Anfang: Es gibt kein Zertifikat für ein einzelnes Geländer, einen Träger oder eine Halle. Gegenstand der Zertifizierung ist das System der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers — also die Frage, ob der Betrieb organisatorisch und personell in der Lage ist, die erklärten Eigenschaften seiner Produkte dauerhaft einzuhalten und nachzuweisen.

Aus dieser Logik folgt alles Weitere: Das Zertifikat trägt einen Geltungsbereich, der sagt, für welche Ausführungsklasse und welchen Anwendungsbereich es gilt. Ein Bauteil außerhalb dieses Bereichs ist vom Zertifikat nicht gedeckt, auch wenn derselbe Betrieb es gefertigt hat.

2. Voraussetzungen im Betrieb

Bevor eine Stelle prüft, muss im Betrieb etwas da sein, das geprüft werden kann. Die Anforderungen an das WPK-System stehen in DIN EN 1090-1; ein System, das den Anforderungen der EN ISO 9001 entspricht und an die Norm angepasst wurde, gilt dabei als ausreichend. Praktisch heißt das:

  • ein dokumentiertes WPK-Handbuch mit Zuständigkeiten und Abläufen,
  • eine benannte und qualifizierte Schweißaufsicht,
  • qualifizierte Schweißverfahren und daraus abgeleitete Schweißanweisungen,
  • Schweißer mit gültigen Prüfbescheinigungen,
  • eine Eingangskontrolle für Werkstoffe samt Zeugnissen und Rückverfolgbarkeit,
  • eine Prüfplanung, die zur Ausführungsklasse passt, und geregelte Aufzeichnung der Ergebnisse,
  • ein geregelter Umgang mit nichtkonformen Produkten.

Die einzelnen Bestandteile sind ausführlich auf der Seite zur werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 beschrieben.

3. Der Weg zur Erstzertifizierung

Schritt 1
Ausführungsklasse und Anwendungsbereich klären

Welche Bauteile fertigt der Betrieb, aus welchem Werkstoff, für welche Ausführungsklasse? Diese Festlegung bestimmt den gesamten weiteren Aufwand — und steht später im Geltungsbereich des Zertifikats.

Schritt 2
Schweißaufsicht benennen und qualifizieren

Der Betrieb benennt die verantwortliche Schweißaufsicht und weist ihre Qualifikation nach. Ohne diese Rolle ist kein WPK-System vollständig.

Schritt 3
WPK-System aufbauen und dokumentieren

Handbuch, Verfahren, Formblätter, Zuständigkeiten. DIN EN 1090-1 verlangt, dass der Hersteller ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichtet, dokumentiert und aufrechterhält.

Schritt 4
Schweißverfahren qualifizieren, Personal prüfen

Für die eingesetzten Verfahren werden Verfahrensprüfungen (WPQR) und daraus abgeleitete Schweißanweisungen (WPS) benötigt; die Schweißer legen gültige Prüfbescheinigungen vor.

Schritt 5
Notifizierte Stelle beauftragen

Der Betrieb wählt eine notifizierte Stelle und schließt den Zertifizierungsvertrag. Angebote unterscheiden sich in Umfang und Reisekosten — Vergleichsangebote sind üblich.

Schritt 6
Erstprüfung durch den Betrieb, Erstinspektion durch die Stelle

Die Erstprüfung ist Aufgabe des Herstellers: Er weist damit nach, dass er über die Voraussetzungen für die erklärte Leistung verfügt (DIN EN 1090-1:2012-02, Abschnitt 6.2.1 und Tabelle ZA.3). Die notifizierte Stelle führt die Erstinspektion des Werkes und der WPK durch und prüft dabei das dokumentierte System und seine Anwendung im Betrieb. Abweichungen werden protokolliert und müssen abgestellt werden, bevor das Zertifikat ausgestellt wird.

Schritt 7
Zertifikat, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung

Erst mit dem Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle darf der Betrieb für seine Bauteile die Leistungserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen.

4. Wer welche Rolle hat

Drei Beteiligte, drei klar getrennte Verantwortungen. Der Betrieb richtet das WPK-System ein, wendet es an und erklärt am Ende die Leistung seiner Produkte. Die Schweißaufsicht verantwortet die schweißtechnische Seite: Verfahren, Personal, Prüfumfang, Bewertung von Abweichungen. Die notifizierte Stelle prüft und entscheidet über die Zertifizierung — diese Entscheidung kann ihr niemand abnehmen, weder eine Beratung noch eine Software.

Für die Praxis ist die Trennung wichtiger, als sie klingt: Wer eine Software oder einen Berater beauftragt, kauft damit Vorbereitung und Struktur — nicht das Ergebnis der Prüfung.

5. Wie die Ausführungsklasse den Umfang steuert

Die Ausführungsklasse ist die zentrale Stellgröße: Sie bestimmt, wie umfangreich geprüft wird, welche Qualifikationen die Schweißaufsicht mitbringen muss und wie tief die Rückverfolgbarkeit reicht. Ein Betrieb, der EXC2 fertigt, führt ein anderes Nachweisvolumen als einer mit EXC3-Aufträgen — und mit EXC3 wechselt zusätzlich das schweißtechnische Qualitätsniveau von EN ISO 3834-3 auf EN ISO 3834-2 (EN 1090-2:2018, Abschnitt 7.1). Der Vergleich der Klassen steht auf der Seite zu den Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4.

6. Was nach der Zertifizierung läuft

Mit dem Zertifikat beginnt der Betrieb, für seine Bauteile Leistungserklärungen auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Beides ist kein Einmalvorgang, sondern hängt daran, dass das WPK-System weiter funktioniert — und genau das prüft die Stelle in den wiederkehrenden Überwachungsaudits.

Zwischen den Terminen läuft die Nachweispflicht ununterbrochen weiter: Prüfbescheinigungen verlängern, Kalibrierungen fortschreiben, Schweißanweisungen bei neuen Verfahren ergänzen, Materialnachweise zuordnen. Wie sich das über das Jahr verteilt, steht unter WPK im laufenden Betrieb.

7. Häufige Fragen

Was wird bei der EN 1090-Zertifizierung eigentlich zertifiziert?

Zertifiziert wird der Betrieb und sein System der werkseigenen Produktionskontrolle — nicht das einzelne Bauteil. Das Zertifikat bestätigt, dass der Hersteller die Voraussetzungen erfüllt, um für seine Produkte die Leistung zu erklären und sie zu kennzeichnen.

Wie läuft die Erstzertifizierung ab?

Der Betrieb legt Ausführungsklasse und Anwendungsbereich fest, benennt die Schweißaufsicht, baut das WPK-System auf, qualifiziert Verfahren und Personal und beauftragt eine notifizierte Stelle. Diese prüft System und Anwendung im Betrieb; nach Abstellen der Abweichungen wird das Zertifikat ausgestellt.

Wie finde ich DIN EN 1090-zertifizierte Betriebe?

Die notifizierten Stellen führen Verzeichnisse der von ihnen zertifizierten Hersteller, und jeder Betrieb kann sein Zertifikat auf Anfrage vorlegen. Prüfen Sie dabei immer den Geltungsbereich: Er nennt Ausführungsklasse und Anwendungsbereich, für die das Zertifikat tatsächlich gilt.

Brauchen auch kleine Betriebe eine EN 1090-Zertifizierung?

DIN EN 1090-1 richtet die Pflicht, ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einzurichten, zu dokumentieren und aufrechtzuerhalten, an den Hersteller (Abschnitt 6.3.1) — eine Staffel nach Betriebsgröße enthält sie dafür nicht. Was sich unterscheidet, ist der Umfang: Er richtet sich nach der Ausführungsklasse und dem Anwendungsbereich, für die die Zertifizierung beantragt wird.

Welche Schweißerprüfung wird für die EN 1090-Zertifizierung gebraucht?

Schweißer im Stahlbau werden nach DIN EN ISO 9606-1 geprüft, im Aluminiumbau nach DIN EN ISO 9606-2; Bediener mechanischer und automatischer Schweißanlagen nach DIN EN ISO 14732. Entscheidend ist der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung: Er muss Prozess, Werkstoff, Dicke und Position der tatsächlich geschweißten Nähte abdecken, und die Bescheinigung muss gültig bleiben — auch nach der Zertifizierung.

8. Wo Ihr Betrieb heute steht

Wer den Weg vor sich hat oder mitten darin steckt, kann in wenigen Minuten selbst einschätzen, welche Bausteine schon vorhanden sind und welche fehlen — als Selbsteinschätzung, nicht als Prüfung.

Den Weg zum Zertifikat als Checkliste zum Abhaken — mit Fundstellen und den Überwachungsintervallen nach Tabelle B.3: EN 1090 Zertifizierungsfahrplan (PDF).